Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

 1. GELTUNG

Für den Geschäftsverkehr der maka plan GmbH (im Folgenden: „maka plan“) gelten im Fall des Kaufes bei maka plan durch Verbraucher im Sinne des § 1 Abs 1 Z 2 KSchG (im Folgenden: „Kunden“) über die Website „www.maka-plan.com“ ausschließlich die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

2. LEISTUNGSBESCHREIBUNG

maka plan stellt über ihre Websites „www.maka-plan.at“ und „www.maka-plan.de“ sowie über ihre mobile App einen Konfigurator zur Verfügung. Über den Konfigurator können Kunden ihre individuellen Wünsche für den Aufbau und die Einrichtung ihres Hauses sowie die Daten jenes Grundstücks angeben, auf denen das Haus gebaut werden soll. Sobald der Kunde seine Konfiguration abgeschlossen und abgeschickt hat, wird diese im Rahmen einer Bestellung Planern zur Einreichung von individuell angefertigten Entwurfspläne, bestehend aus einem Grundriss und zwei Ansichten, eingereicht. Als Planer dürfen nur jene Personen agieren, die die gesetzliche Berechtigung zur Erstellung von Plänen besitzen. Vertragspartner des Kunden ist ausschließlich maka plan.
Der Kunde kann das Entgelt für seine Bestellung selbst festlegen, wobei sich dieses auf mindestens EUR 1.500,00 (inkl. USt.) belaufen muss. Die Bestellung läuft über einen Zeitraum von 2-4 Wochen, wobei der Kunde die genaue Bestellungsdauer selbst wählen kann. Während der laufenden Bestellung können Planer Entwurfspläne hochladen, die dem Kunden in seinem Kundenportal auf der Website und in der App zur Verfügung gestellt werden. Bei einem Entwurfsplan handelt es sich um einen Entwurf und um keinen fertigen Einreichplan. maka plan garantiert, dass der
Kunde zumindest drei Entwurfspläne zur Auswahl erhält. Nach Ablauf der festgelegten Frist ist vom Kunden binnen 5 Tagen ein Entwurf als Sieger zu küren. Wählt der Kunde keinen Sieger, wird automatisch der erste eingereichte Entwurf als Sieger gekürt.
Nach der Wahl eines Siegers erhält der Kunde den als Sieger gekürten Entwurfsplan als Datei im Format PDF („Sieger-Entwurfsplan“). maka plan räumt dem Kunden eine einfache, zeitlich unbeschränkte Werknutzungsbewilligung am Sieger-Entwurfsplan ein. Dem Kunden kommt weiters ein Bearbeitungsrecht am Sieger-Entwurfsplan zur weiteren Konkretisierung oder Abänderung desselben zu. 

3. VERTRAGSABSCHLUSS

Schickt der Kunde eine Konfiguration samt Entgelt und Bestellungsdauer ab, stellt dies ein an maka plan gerichtetes, verbindliches Angebot dar. Der Vertrag mit maka plan kommt erst zustande, wenn dem Kunden die Auftragsbestätigung von maka plan zugeht. 

4. PREISE

Der Kunde kann das Entgelt für seine Bestellung selbst wählen, wobei dieser mindestens EUR 2.800,00 betragen muss und stets inklusive Umsatzsteuer zu verstehen ist. 

5. ZAHLUNG

Die Zahlung erfolgt bei Bestellung der gewünschten Bestellung in der Höhe des vom Kunden gewählten Entgelts. Die möglichen Zahlungsmittel sind während des Bestellvorgangs ersichtlich. 

6. LIEFERUNG

Die Lieferung erfolgt ausschließlich digital. Pläne werden während der Bestellung als PDF von den jeweiligen Planern im Kundenportal hochgeladen und bereitgestellt.
Binnen maximal 5 Arbeitstagen nach der Wahl des Sieger-Entwurfsplans wird der Entwurfsplan im Format PDF auf der Website hochgeladen. Der Entwurfsplan kann über einen Zeitraum von 3 Jahren ab Bestelldatum im Kundenportal abgerufen werden. 

7. HAFTUNG UND GEWÄHRLEISTUNG

Soweit es sich nicht um einen Personenschaden handelt, haftet maka plan nur für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden sind. Die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften bleiben unberührt. 

8. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechtes. Kunden mit gewöhnlichem Aufenthalt in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union genießen außerdem Schutz der zwingenden Bestimmungen des Rechts ihres Aufenthaltsstaates.
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit, die unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ abgerufen werden kann. maka plan ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren mit Verbrauchern weder verpflichtet noch bereit.